§34a GewO - Die Sachkunde
Wir bieten einen 40-stündigen Kurs für die Absolvierung der IHK-Qualifikation an, die für die meisten Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe obligatorisch ist.
Berufe mit §34a Qualifikation
- Türsteher bei gastgewerblichen Discotheken
- Kaufhausdetektiv
- Citystreife
- Objektsicherheits-Fachpersonal
Möchten Sie in einem dieser und vieler weitere Berufe im Sicherheitsgewerbe arbeiten, müssen Sie die Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO vor der IHK ablegen.
Keine Berufserfahrung notwendig
Auf diese Prüfung bereiten wir Sie gerne in einem entsprechenden Lehrgang vor. Für die "Unterrichtung" und die "Sachkundeprüfung" benötigen Sie keine Berufserfahrung.
Haben Sie bereits Berufserfahrung im Sicherheitsbereich sammeln können, empfehlen wir Ihnen die Vorbereitungslehrgang auf die IHK - Prüfung zur "Geprüften Schutz- & Sicherheitskraft" als Basisqualifikation.
Ausbildung zur Fachkraft in Schutz und Sicherheit
Die Ausbildung zur "Fachkraft für Schutz & Sicherheit" ist im Berufsbildungsgesetz geregelt und Bedarf keiner Vorkenntnisse aus dem Sicherheitsbereich.